Import / Export

Grenzüberschreitender Verkehr

Für den grenzüberschreitenden Verkehr von lebenden Tieren, Lebensmitteln, tierischen Nebenprodukten oder Waren tierischer Herkunft gelten jeweils unterschiedliche Einfuhrbedingungen, welche vom Empfängerstaat festgelegt werden. Ziel dieser Einfuhrbedingungen ist die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern und den Tierschutz zu gewährleisten. Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass die am Tage der Einfuhr geltenden Einfuhrbedingungen eingehalten werden und die vom Empfängerstaat geforderten Unterlagen (z.B. Gesundheitsbescheinigungen (TRACES Informationen), amtliche Veterinärzeugnisse, Heimtierausweise, Impfbescheinigungen etc.) vorliegen. Neben diesen tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Bedingungen sind beim grenzüberschreitenden Verkehr auch zollrechtliche und landwirtschaftliche Anforderungen zu beachten.
Auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie Informationen über

• die Einfuhr

• die Ausfuhr

• die Durchfuhr