Tierschutz

Es ist die Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Der Veterinärdienst ist für den Vollzug der Gesetze zuständig. Daneben gibt es ↓Tierschutzvereine und Tierheime, die sich auch um das Wohl unserer Tiere kümmern. Eine gegenseitige Zusammenarbeit ist wichtig.

Für die Sicherstellung eines wirksamen Gesetzesvollzugs sind Meldungen aus der Bevölkerung hilfreich. Meldungen über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere sind mit folgendem Meldeformular an den Veterinärdienst zu richten:
↓Tierschutzmeldung

Findeltiere

Meldestelle für aufgefundene Heimtiere, die ihrer Halterin oder ihrem Halter entlaufen sind, ist die jeweilige Kantonspolizei:

  • Kantonspolizei Schwyz: 041 819 29 29
  • Kantonspolizei Uri: 041 874 53 53
  • Kantonspolizei Obwalden: 041 666 65 00
  • Kantonspolizei Nidwalden: 041 618 44 66

> Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ
> Verirrte Brieftauben

Tierhaltung

Eine artgerechte Haltung der Tiere bildet die Grundlage für das Tierwohl. Der Veterinärdienst der Urkantone als verantwortliche Stelle für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung kontrolliert Wild- Heim und Nutztierhaltungen.
> Nutztierhaltung
> Heim- und Wildtierhaltung 
↓ Merkblatt "Umgang mit kranken und verletzten Nutztieren"

Vermeidung von Bissvorfällen – Verhaltensregeln für Hundehalterinnen und Hundehalter

Wer einen Hund hält, hat Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Dieses ↓ Merkblatt listet die wichtigsten Verhaltensregeln für Hundehalterinnen und Hundehalter auf.

Gefährliche Hunde

Hundebesitzer müssen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben. Beissvorfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden.

> detaillierte Infos siehe unten

Coupierte Hunde

Das Coupieren (Kürzen) von Ruten und Ohren bei Hunden ist verboten. Coupierte Hunde dürfen grundsätzlich auch nicht in die Schweiz eingeführt werden. Hunde mit kurzer Rute oder gekürzten Ohren müssen dem Kantonstierarzt gemeldet werden.

> detaillierte Infos siehe unten

Herdenschutzhunde

Herdenschutzhunde haben den Auftrag, “ihre” Schafherde vor möglichen Gefahren von aussen zu schützen. Es ist deshalb wichtig, beim Umgang mit Herdenschutzhunden ↓einige wichtige Regeln zu beachten. Die Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden sind ↓online einsehbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.herdenschutzschweiz.ch

Vor dem Kauf eines Hundes

Auf der Suche nach einem Hund landen Interessierte allzu oft im Internet. Dort finden sie einfach und schnell hunderte günstiger Angebote. Nicht selten jedoch erlebt die Hundekäuferin/der Hundekäufer nach dem Kauf eine böse Überraschung, z.B. wenn sein Hund krank, schlecht sozialisiert oder aggressiv ist. Alles Probleme die auftreten können, wenn man an einen Hund mit unklarer Herkunft gerät. Auch in der Schweiz werden sehr viele Hunde verkauft, die unter schlechten Bedingungen aufgezogen und zum Teil illegal in die Schweiz eingeführt wurden.

> weitere wichtige Informationen zum Hundekauf

Bewilligung

Bewilligungspflichtig sind:

  • Haltung diverser Wildtiere
  • Handel mit Tieren
  • Werbung mit Tieren
  • Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird (Börsen)
  • Tierheime
  • Tierbetreuungsdienste
  • Tierzuchten
  • Tierversuche
  • Gewerbsmässiges Durchführen von Klauenpflege bei Rindern oder Hufpflege für Pferde, Ponys und Esel

detaillierte Infos siehe unten

Aus- und Weiterbildung

> Informationen zu Aus- und Weiterbildungen in der Tierhaltung und beim Umgang mit Tieren