Lebensmittelsicherheit

Der Begriff Lebensmittelsicherheit im Veterinärbereich umfasst die Primärproduktion aller tierischen Lebensmittel. Dies umfasst die Haltung von Nutztieren vor dem Schlachten, das Melken und die Milchhygiene, das Schlachten und die Fleischkontrolle, sowie die Erzeugung von Eiern und Honig.

Das Lebensmittelgesetz setzt vermehrt auf die Selbstkontrolle der Produzenten. Somit ist jeder Produzent in der Verantwortung nur einwandfreie Lebensmittel in Verkehr zu bringen.

Der Kantonstierarzt überprüft regelmässig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und somit auch die Wahrnehmung der Schlachtbetriebe und Landwirtschaftsbetriebe in Bezug auf die Selbstkontrolle.