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Laboratorium der Urkantone
Föhneneichstrasse 15
6440 Brunnen

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∇ Hochansteckende Newcastle-Krankheit (NCD) bei Legehennen in der Schweiz festgestellt – Urkantone aktuell NICHT betroffen
∇ Aviäre Influenza / Vogelgrippe
∇ Pilot Freiwillige Moderhinkesanierung (FMHS)
∇ Afrikanische Schweizepest (ASP)
∇ Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
∇ Vernachlässigbares Risiko für BSE
∇ CAE Überwachung
∇ Stichproben / Bestandesuntersuchungen (Blutentnahmen, Impfungen)
∇ Bienen


Hochansteckende Newcastle-Krankheit (NCD) bei Legehennen in der Schweiz festgestellt – Urkantone aktuell NICHT betroffen

In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt (Kanton Zürich) wurde am 22. Januar 2022 bei mehreren Legehennen die hochansteckende Newcastle-Krankheit (NCD) nachgewiesen. Um die Weiterverbreitung zu verhindern, musste der betroffene Geflügelbestand gekeult werden. Rund um den Betrieb richtete der Kanton Zürich eine Schutz- und eine Überwachungszone ein, in der für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften gelten.

Bei der NCD handelt sich um eine hochansteckende Viruserkrankung vieler Vogelarten (Haus- und Wildvögel).Die Übertragung des ND-Virus erfolgt direkt mit der Aufnahme von Kot oder über Tröpfcheninfektion, sowie indirekt durch Personen, Geflügelprodukte, Geräte, Eierkartons, Fahrzeuge usw. Eine Eintragung in einen Geflügelbestand ist also durch verseuchtes (Zier-)Geflügel, Menschen, Gerätschaften, tierische Abfälle oder Wildvogelkot möglich.

Typische Symptome dieser Krankheit sind: Die Tiere legen keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner Schale.Erkrankte Tiere sitzen meist mit offenem Schnabel in dunklen Ecken. Sie atmen schnarchend und niesen häufig. Je nach Virusstamm kann der Schweregrad der Krankheit variieren. Bei der akuten Verlaufsform beträgt die Sterberate 90–100 %.

In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten.

Derzeit sind keine Massnahmen in den Urkantonen vorgesehen oder in Kraft. Über allfällige Veränderungen werden wir Sie hier informieren.

> Weiterführende Informationen 

Aviäre Influenza / Vogelgrippe

Gegen Ende November steigt die Gefahr der Einschleppung der Aviären Influenza (AI) = Vogelgrippe in die Schweiz wieder markant an. Der Wildvogelzug streift die Nordwestschweiz während ihrer Reise in den Süden. Infolge Klimaerwärmung überwintern immer mehr Wild- und Wildwasservögel auf Schweizer Gebiet. Gefährlich kann dies für unser Hausgeflügel werden, weil Wild- und Wildwasservögel als Träger des Virus ein Reservoir für die Krankheit sein können. Das heimtückische dabei ist, dass sie selten an AI erkranken, oder nur milde Symptome aufweisen und somit für unser Hausgeflügel eine grosse Gefahr darstellen. Beim ersten bestätigten Fall sprechen sich Bund und Kantone ab und ordnen die nötigen Massnahmen an.
Inzwischen ist die Vogelgrippe auch bei Wildvögeln aufgetreten, die in der Schweiz bleiben. Die Seuchensituation muss regelmässig überprüft und neu beurteilt werden. Dies immer in Absprache zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und den Kantonen.
Erreger: Es ist ein Influenza Virus des Typs A. Vor allem die Subtypen H5 und H7 sind hochansteckend und gefährlich. Man unterscheidet eine niedrigpathogene und eine hochpathogene Geflügelpest. Die niedrigpathogene Infektion kann durch Mutation zur hochpathogenen und somit hochansteckenden Krankheit für unser Hausgeflügel werden. Gewisse Virustypen können auch den Menschen anstecken. Die Geflügelpest kann also auch eine Zoonose sein.

Krankheit: Grundsätzlich können alle Vogelarten angesteckt werden, besonders gefährlich ist sie aber für unser Hausgeflügel (Hühner-, Gänse-, Laufvögel und Truten). Die Ansteckung erfolgt meist durch Tröpfcheninfektion oder durch direkten Kontakt von Sekreten (Speichel, Kot etc.) positiv getesteter Tiere und befällt zuerst vor allem Jungtiere.

Krankheitssymptome beim Hausgeflügel: Zuerst zeigen die erkrankten Tiere Atemnot, die Legeleistung nimmt deutlich ab, es sterben viele Tiere, die Eier werden sehr dünnwandig oder haben gar keine Schale mehr und der Kamm/Kopfbereich kann anschwellen.

Krankheitssymptome beim Menschen: Häufig treten grippeähnliche Symptome auf, in sehr seltenen Fällen kann sich eine schwere Lungenentzündung mit Todesfolge entwickeln.

Meldepflicht: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Krankheit und ist meldepflichtig.

Den Verdachtsfall beim Hausgeflügel melden Sie bei Ihrem Bestandestierarzt, wenn sie folgende Symptome in Ihrem Betrieb feststellen:

  • ein deutlicher Rückgang der Legeleistung
  • die Futter- und Wasseraufnahme nimmt um mehr als 20% ab
  • die Sterberate ist grösser als 3%. In Kleinbetrieben mit weniger als 100 Tieren, besteht der Verdacht, wenn mehr als zwei Tiere plötzlich sterben.

Der Bestandestierarzt meldet den Verdachtsfall sofort dem Kantonstierarzt. Die weiteren Massnahmen werden besprochen und vom Kantonstierarzt angeordnet.

Den Verdachtsfall bei Wildvögeln melden Sie beim Jagdverwalter ihres Kantons.
Man spricht von einem Verdachtsfall bei Wildvögeln, wenn nach in Kraft treten der Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza am gleichen Standort innert 24 Stunden ein toter Schwan, zwei tote Greif- oder Wasservögel oder fünf oder mehr tote andere Wildvögel aufgefunden werden. Sie berühren die toten Vögel nicht, sondern melden den exakten Fundort dem zuständigen Jagdverwalter. Er weiss, was weiter zu tun ist und wird die toten Vögel von einem Wildhüter bergen lassen. Der Veterinärdienst der Urkantone (VdU) untersucht die Wildvögel mittels Tupferprobe auf Vogelgrippe.

Wird die Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt, ordnet der Kantonstierarzt je nach Seuchenlage in diesem Gebiet weitere Massnahmen an.

Kontrollgebiet - 1 km Abstand zum betroffenen Gewässer: Hauptziel in diesem Gebiet ist, den Kontakt zwischen Wild- und Nutzgeflügel zu verhindern. Deshalb dürfen Futter- und Tränkestellen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Gänse und Laufvögel müssen getrennt vom Hausgeflügel gehalten werden. Wasserbecken müssen vor Wildvögeln abgeschirmt werden. Wer die Auslaufflächen weiterhin nutzt, muss diese mit einem Netz von mindestens 4 cm Maschenweite überdecken. Es gelten erhöhte Biosicherheitsmassnahmen, das heisst es muss stallspezifische Kleidung und Stiefel getragen sowie eine Hygieneschleuse eingerichtet werden. Märkte und Ausstellung sind per sofort untersagt.

Beobachtungsgebiet - 1-3 km Abstand zum betroffenen Gewässer: In diesem Gebiet ist die Gefahr der Ansteckung deutlich geringer. Die Nutzgeflügelhalter in diesem Gebiet müssen ihren Bestand sehr gut beobachten und Meldung beim Bestandestierarzt machen, wenn ein deutlicher Rückgang der Legeleistung festgestellt wird, die Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% abnimmt, die Sterberate grösser als 3% ist, in Kleinbetrieben mit weniger als 100 Tieren, wenn mehr als zwei Tiere plötzlich sterben.

Aktuelle Lage: Lokale Massnahmen bis 15. Oktober 2023 verlängert
Um das Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, können die Kantone seit Ende Mai 2023 örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Weil die Vogelgrippe nach wie vor lokal auftritt, verlängert das BLV die aktuell gültige Verordnung bis am 15. Oktober 2023.

Medienmitteilung BLV

Ziel ist, den Eintrag und die Weiterverbreitung des Vogelgrippevirus beim Hausgeflügel zu verhindern. Helfen Sie mit, damit unser Hausgeflügel vor Infektionen verschont bleibt.

Sollte trotzdem ein Seuchenfall in den URK auftreten, werden die Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet vom Veterinärdienst der Urkantone direkt informiert und das weitere Vorgehen wird erläutert.

Falls Sie Ihre Geflügelhaltung nicht beim verantwortlichen Amt für Landwirtschaft Ihres Kantons gemeldet haben, holen Sie das umgehend nach. Eine wirkungsvolle Tierseuchenbekämpfung ist nur möglich, wenn wir Kenntnis von sämtlichen Geflügelhaltungen haben.

Amt für Landwirtschaft Schwyz: 041 819 15 10
Amt für Landwirtschaft Uri: 041 875 23 00
Amt für Landwirtschaft Obwalden: 041 666 63 17
Amt für Landwirtschaft Nidwalden: 041 618 40 40

> weiterführende Informationen vom BLV

Pilot Freiwillige Moderhinkesanierung (FMHS)

Moderhinke

Die Moderhinke ist eine bakterielle Klauenkrankheit (Dichelobacter nodosus), welche bei Schafen relativ weit verbreitet ist. Sie äussert sich mit einer eitrigen Entzündung der Klauen. Sie ist für die betroffenen Tiere sehr schmerzhaft und kann im fortgeschrittenen Stadium sogar zum Ausschuhen führen. Die Schafe sind mittel- bis hochgradig lahm.

Die Krankheit kommt in der ganzen Schweiz vor. Gemäss Schätzungen sind ca. 40 % der Schafhaltungen betroffen. Die Tiere leiden an den typischen Krankheitszeichen der Moderhinke. Beeinflussende Faktoren für diese Krankheit sind die Pathogenität des Bakterienstammes, das Betriebsmanagement (hohe Besatzdichte) sowie die Umwelt- und Klimaeinflüsse. Feucht, nasse Böden begünstigen einen Krankheitsausbruch ebenso wie schlecht gepflegte Klauen.

Moderhinke kann durch nicht gereinigtes Klauenpflegewerkzeug, auf gemeinsamen Triebwerken oder in ungereinigten Transportfahrzeugen übertragen werden. Es ist auch von direkter Übertragung von Schafen, Ziegen oder anderen Klauentieren auszugehen. Ein grosser Risikofaktor für die Weiterverbreitung sind Gemeinschaftsweiden, Ausstellungen oder die Sömmerung.

Auf den folgenden zwei Webseiten kann sehr viel Wissenswertes zum Thema Moderhinke und zu möglichen Sanierungskonzepten gefunden werden:

> Webseite des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für kleine Wiederkäuer (BGK)

> Webseite der Universität Bern zum Thema Moderhinke

Die Universität Bern hat zur Dokumentation der Daten bezüglich Klauenproblemen eine gratis Moderhinke App erstellt.

Auf der Webseite des BLV finden Sie weitere Informationen sowie den aktuellen Stand des Projektes “Bekämpfung Moderhinke”.


Pilotprojekt “Freiwillige Moderhinkesanierung” (FMHS)

Die vom Bundesrat beschlossene, nationale Bekämpfung der Moderhinke wird frühestens im Herbst 2024 beginnen.  Der Veterinärdienst der Urkantone und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben gemeinsam entschieden, Tierhalter die bereits jetzt freiwillig mit der Sanierung der Moderhinke beginnen wollen, finanziell zu unterstützen (↓ Merkblatt “Entschädigung Pilot FMHS”). Die Teilnahme steht allen Schafhaltern offen. Eine Anmeldung mit untenstehendem Formular ist Bedingung und kann bis spätestens 31.12.2023 erfolgen. 2024 wird das Pilotprojekt beendet, weil im Herbst dieses Jahres mit der Nationalen Moderhinkebekämpfung begonnen wird.

Im ↓ Informationsschreiben sind die Bedingungen für eine Teilnahme beschrieben.

Wer am Pilotprojekt teilnehmen will, erklärt sich bereit, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und meldet sich mit folgendem ↓ Anmeldeformular an.


Ablauf nach der Anmeldung

Die angemeldeten Schafhalter erhalten vom Veterinärdienst der Urkantone (VdU) ein Bestätigungsschreiben (“BGK” oder “Pilot”) mit weiteren Details und einem ↓ Merkblatt “Entschädigung Pilot FMHS”. Der teilnehmende Schafhalter hat für die Betreuung im Pilot seinen Bestandestierarzt oder einen selbst kontaktierten Moderhinkeberater (MHB) des BGK bestimmt. Der ausgewählte Tierarzt/MHB stellt seine Leistungen dem Tierhalter direkt in Rechnung. Kanton und Bund entschädigen den teilnehmenden Schafhalter gemäss ↓ Merkblatt “Entschädigung Pilot FMHS” mit den aufgelisteten Pauschalbeträgen. Zahlungen erfolgen jeweils nach Erhalt des negativen PCR-Laborresultates nach dem letzten Kontrollbesuch. Die teilnehmenden Schafhalter haben es selber in der Hand, die Sanierungskosten tief zu halten und somit optimal zu profitieren.

Wichtig ist, dass der Tierarzt/MHB nach jedem Kontrollbesuch die Befunde mit der ↓ Checkliste “Tierarzt/Moderhinkeberater” dem VdU übermittelt. Nur so ist uns möglich, jederzeit den Überblick über den aktuellen Stand der Sanierung und den Moderhinkestatus jedes Betriebes zu behalten.

Falls beim Kontrollbesuch Moderhinkeverdacht besteht oder die Tupferproben positiv werden, übernehmen wir die Pauschalen für den Kontrollbesuch, das Klauenbad und die Tupferprobenkosten. Für moderhinkeverdächtige Betriebe stellen wir die ↓ Checkliste “Positive Tupferprobe oder Reinfektion” zur Verfügung. Sie unterstützt Sie bei der Suche nach den Ursachen und beim Festlegen der Massnahmen. Ziel ist, möglichst schnell wieder moderhinkefrei zu werden. Ohne retournierte Checklisten haben wir keinen Überblick über den Stand der Sanierung Ihres Betriebes und können folglich keine Entschädigung auszahlen. Das müssen Sie unbedingt verhindern.

Labor für die PCR-Untersuchung der Tupferproben auf Dichelobacter nodosus

Labor im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur: 081 257 24 18

↓ Anleitung Moderhinke Pooling-Proben
↓ Antragsformular Moderhinke: Poolproben
↓ Antragsformular Moderhinke: Einzeltier


Einstallen von Einzeltieren mit unklarem Moderhinkestatus in eine moderhinkefreie Herde

Folgendes Vorgehen wird für Schafe empfohlen, die von Ausstellungen zurück in die moderhinkefreie Herde gebracht werden, oder für das Einstallen von Einzeltieren mit unklarem Moderhinkestatus:

  • Absonderung in separatem Stall mindestens zehn, besser vierzehn Tage
  • Klauenbad am ersten Tag mindestens 10 Minuten lang
  • PCR-Tupferprobe am 10., besser 14. Tag nach dem Klauenbad entnehmen
  • Absonderung aufheben, wenn PCR-Laborbericht negativ ist


Wichtige Dokumente

↓ Informationsschreiben

↓ Anmeldeformular

↓ Merkblatt “Entschädigung Pilot FMHS”

↓ Checkliste “Tierarzt/Moderhinkeberater”

↓ Checkliste "Positive Tupferprobe oder Reinfektion"

↓ Liste Moderhinke-Status dokumentieren

Moderhinkesanierung und Neuweltkameliden

↓ Moderhinkesanierung und Ziegen

↓ Merkblatt "Entsorgung Klauenbäderreste"

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Aus dem Osten nähert sich langsam aber sicher die Afrikanische Schweinepest den westlichen, europäischen Ländern. Auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie die aktuelle Seuchenlage:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tiergesundheit/frueherkennung/radar.html

sowie die Grundlagen zu dieser Krankheit:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html

Sie stellt eine sehr grosse Gefahr für unsere Schweinetierhaltungen dar. Für den Menschen ist sie glücklicherweise völlig ungefährlich.

↓ Afrikanische Schweinepest (ASP) – Merkblatt für Schweinehalter

Die Hauptgefahr einer Einschleppung geht von Personen aus.
> Informationsmaterial "Grundlagen dieser Krankheit"

Zusätzlich hat das BLV ein Früherkennungsprogramm ASP Wildschweine eingerichtet. In Zusammenarbeit mit den Jagdverwaltungen der vier Urkantone stellt der Veterinärdienst die Überwachung in seinem Gebiet sicher. Es werden alle Wildschweinkadaver, Krank- oder Hegeabschüsse sowie Unfallwildschweine auf ASP untersucht. Normal erlegte, gesunde Wildschweine müssen nicht untersucht werden!

Folgendes Informationsmaterial hilft weiter:

Konzept Früherkennung Veterinärdienst der Urkantone

ASP: Tierdatenblatt Wildschwein vom BLV 

Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Im Sommer 2007 wurde mit dem Ausrottungsprogramm der Rinderkrankheit BVD begonnen. Für das Verständis der  verschiedenen Schritte des Programmes, muss man die Eigenschaften dieser Infektionskrankheit verstehen. Unter folgendem Link finden Sie eine Beschreibung über die Grundlagen der Krankheit und die verschiedenen Phasen des Ausrottungsprogrammes:

↓ BVD Krankheitsgeschehen

Die drei Phasen des BVD-Ausrottungsprogrammes:

1. Initialphase: Ab Sommer 2007 bis und mit Ende 2008 wurden sämtliche Rinder in der Schweiz auf BVD-Virus untersucht.

2. Kälberphase: Von 2008 bis und mit 2012 mussten die Tierhalter alle neugeborenen Kälber mittels Ohrstanzproben auf BVD-Virus untersuchen lassen.

3. Überwachungsphase: Seit Januar 2013 befindet sich das Ausrottungsprogramm in der Überwachungsphase. Es erfolgte ein Wechsel von der flächendeckenden Kälberbeprobung (Virusnachweis) hin zur risikobasierten BVD-Antikörper-Überwachung. Diese stützt sich auf drei Säulen:

Milchliefernde Betriebe

Milchliefernde Betriebe werden via Tankmilchuntersuchung auf BVD-Antikörper kontrolliert. Der Untersuch erfolgt anlässlich der Milchprüfung, die zweimal monatlich am Suisselab in Zollikofen erfolgt. Die Anzahl Untersuchungen pro Jahr werden durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) festgelegt.

Nicht milchliefernde Betriebe

Eine Überwachung dieser Betriebe erfolgt durch Anikörpertestung von jungen Rindern (halbjährig bis maximal 48 Monate alt) im Blut (Rindergruppenuntersuchungen). Die Untersuchung wird stichprobenweise durch Hofbeprobungen oder via RiBeS (= Rinderbeprobung am Schlachthof) durchgeführt. Mindestens 10% der jüngeren Tiere des Bestandes werden auf BVD-Antikörper untersucht. Die Anzahl untersuchter Betriebe pro Jahr wird durch das BLV festgelegt.

Spezialbetriebe

Es handelt sich bei dieser Gruppe um Tierhaltungen, bei denen eine Rindergruppenuntersuchung nur sehr schwer zu realisieren ist. Sei es, weil Blutprobenentnahmen nur mit unverhältnismässig hohem Risiko genommen werden können, oder weil der Betrieb so klein ist, dass nicht genügend Tiere für eine aussagekräftige Überwachung zur Verfügung stehen. Solche Betriebe testen jedes neugeborene Kalb mittels Gewebeohrstanzprobe auf BVD-Virus.

Die Überwachungsphase wird ständig den neusten Erkenntnissen der BVD-Bekämpfung angepasst.

> Webseite BLV / Tierseuche BVD


Sömmerung von verbringungsgesperrten Tieren

↓ Gesuchsformular für die Bewilligung zur Sömmerung auf einer Alp mit verbringungsgesperrten Rindern.

Vernachlässigbares Risiko für BSE

Die Schweiz ist ein Land mit vernachlässigbarem Risiko für die Bovine Spongiforme Enzephalopatie (BSE). Diesen Status hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) der Schweiz im Jahr 2015 zuerkannt. Um diesen Status zu behalten, muss die nationale Überwachung der Tiergesundheit bestimmte Anforderungen erfüllen. Damit die Schweiz international als BSE-freies Land anerkannt bleibt, muss mittels eines Überwachungs-programmes jährlich eine bestimmte Anzahl Rinder mit neurologischen Symptomen untersucht werden. Das Prinzip: Je mehr verdächtige Tiere abgeklärt werden, desto sicherer ist es, dass die Schweiz tatsächlich frei von BSE ist.

↓ Untersuchungsantrag BSE

↓ Merkblatt BSE

CAE Überwachung

Die CAE Infektion bei Ziegen ist in der Schweiz eine seltene Infektion geworden. 99% der Bestände sind CAE frei. Doch der Erfolg der Bekämpfung hat auch neue Fragen zur CAE aufgeworfen. So kommt es vor, dass plötzlich wieder positive Tiere in Beständen festgestellt werden, die während Jahren frei vom Virus waren. Dies ist unbefriedigend und hat schon häufig zu Diskussionen geführt. Auf Grund von neuen Erkenntnissen und Labormethoden wird die CAE Bekämpfungsstrategie laufend angepasst.

Viruskrankheit (CAE ; Maedi Visna, SRLV )

Schon lange bekannt ist die genetische Verwandtschaft des Caprines Arthritis-Encephalitis Virus (CAEV) der Ziegen zum Maedi-Visna Virus (MVV) der Schafe, weshalb CAEV und MVV heute unter dem Begriff SRLV (Small Ruminant Lentiviruses, Lentiviren der Kleinen Wiederkäuer) zusammengefasst werden. Bei intensivem Kontakt zwischen Ziegen und Schafen kommt es vor, dass sich Ziegen mit MVV anstecken oder Schafe mit CAE.

Neuer Labortest «SU5»

Bis vor kurzem war es nicht möglich, bei einer Ziege eine CAE Infektion von einer MVV Ansteckung zu unterscheiden. Mit dem neuen „SU5“ Test ist dies nun möglich. Leider ist diese Untersuchung nicht gerade billig. Deshalb werden die Ziegen, wie bisher, zuerst mit dem kostengünstigen herkömmlichen Test untersucht. Alle positiven Resultate werde mit dem neuen „SU5“ nachgetestet. Danach wissen wir, ob sich die pos. Ziege mit CAE oder mit MVV angesteckt hat. Die zu ergreifenden Massnahmen sind dann unterschiedlich.

Änderung der Tierseuchenverordnung (Art. 217 – 221)

Neu gilt CAE als „zu bekämpfende Seuche“.

  • Bei einem CAE Seuchenfall müssen, wie bis anhin, alle verseuchten Tiere ausgemerzt werden (Entschädigung) und der Bestand ist für sechs Monate gesperrt. Wenn die erste Nachuntersuchung nach einem halben Jahr negativ ist, wird die Sperre aufgehoben. Sechs und zwölf Monate nach der Aufhebung sind aber alle Ziegen nachzutesten.
  • Bei einem MVV Fall empfehlen wir, die MVV positiven Tiere auszumerzen (Keine Entschädigung!). Es gibt weder eine Sperre noch Nachuntersuchungen. Der Tierhalter entscheidet nach Beratung durch den Veterinärdienst selber, ob er sein MVV positiv getestetes Tier ausmerzt, was sehr zu empfehlen ist, oder leben lässt.
Stichproben / Bestandesuntersuchungen (Blutentnahmen, Impfungen)

Die Freiheit von verschiedenen auszurottenden Tierseuchen wird mit Hilfe von risikobasierten und nach Zufallsprinzip ausgewählten Stichprobenuntersuchungen dokumentiert. Die Überwachung und Dokumentation der Tiergesundheit ist wichtiger Bestandteil für die Unterstützung des Handels von Tieren und tierischen Produkten mit dem Ausland. Seit 1994 werden diese Untersuchungen durchgeführt. Jedes Jahr werden für den Veterinärdienst im Frühjahr, 1. Februar – 31. Mai, Blutuntersuchungen und Impfungen durch den Kontrolltierarzt erledigt.

Der Kontrolltierarzt meldet sich beim Tierhalter, wenn der Betrieb für folgende Blutproben ausgewählt wurde:

  • Rinder (BVD, IBR/IPV und EBL)
  • Schafe (Brucellose) und
  • Ziegen (CAE und teilweise Brucellose)
  • Weitere Untersuchungen werden direkt am Schlachthof oder am Suisselab in Zollikofen durchgeführt. Darunter fallen Blauzungenkrankheit (BT), Bovine spongioforme Encephalopathie (BSE), Aujeszkykrankheit und Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom (PRRS) bei den Schweinen.

Der Tierhalter meldet sich beim Kontrolltierarzt bis zum 15. Februar für folgende Verrichtungen:

  • Obligatorische Untersuchung der zuchtfähigen Stiere auf IBR/IPV

Alle tierseuchenpolizeilichen Aufgaben werden dem Kontrolltierarzt als Reihenauftrag vergeben und vom Veterinärdienst vergütet. Zusätzlicher Mehraufwand bei Terminwünschen und Spezialbesuchen wird dem Tierhalter weiterverrechnet.

↓ Merkblatt Kontrolltierarzt 

Bienen

Die Erhaltung einer ökologisch und wirtschaftlich optimierten Imkerei dient der Sicherstellung der Bestäubung der Kultur- und Wildpflanzen sowie der Gewinnung qualitativ einwandfreier Bienenprodukte.
In diesem Beitrag finden die Imker und Bieneninspektoren wichtige Informationen zu Faulbrut, Sauerbrut und Varroamittel.


Aktuelle Seuchenlage

> Darstellung Sperrkreise Sauer- und Faulbrut


Allgemein

↓ Registrierungsformular für Bienenstände

Wespenbefall… ↓ Wo melden?

↓ Pflichten der Imker

↓ Merkblatt zum Import von Bienen

↓ Formular Bienenvergiftungen

> www.apis.admin.ch


Varroa

↓  Begleitschreiben Frühjahr 2023

↓ Obligatorische Varroabehandlungen

↓ Beschreibung Varroa-Mittel 2023

↓ Varroa-Mittel-Bestellformular 2023

↓ Bestandeskontrolle 2023


Wanderimkerei Uri

↓ Wanderschein Uri

↓ Weisungen Wanderimkerei Uri


Bieneninspektoren

↓ Liste Bieneninspektoren


Seuchen Informationen

↓ Merkblatt Kahlfliegen und Völkerzusammenbrüche

↓ Infoschreiben zu Bienenkrankheiten

↓ Ablaufschema im Seuchenfall

↓ Infoblatt Sanierung eines Bienenstandes

↓ Vernichtung von Waben


Zu überwachende Seuchen

> Varroatose (eine Milbenkrankheit der Bienen)

> Tracheenmilben-Krankheit (Acarapis woodi)

> Tropilaelaps-Acariose (eine Milbenkrankheit der Bienen)


Zu bekämpfende Seuchen

> Sauerbrut der Bienen

> Faulbrut der Bienen

> Kleiner Beutenkäfer


Wichtige Informationen zum Kleinen Beutekäfer

↓ Untersuchungsantrag


Honig- und Wachsanalytik

↓ Auftragsformular 

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