Chemikalien

Das Laboratorium der Urkantone vollzieht das Chemikalienrecht sowie Teile des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und der Umwelt-, Landwirtschafts- und Strassenverkehrsgesetzgebung. Weitere Aufgaben sind die Führung der Meldestelle für Gefahrgutbeauftragte, die Organisation der Entsorgung der Sonderabfälle aus Haushalten ab den öffentlichen Sammelstellen und Informationstätigkeiten.

Das Laboratorium der Urkantone überprüft schwerpunktmässig Betriebe, die chemische Produkte wie Lösungsmittel, Klebstoffe, Farben, Reinigungsmittel, Biozide, Dünger und Pflanzenschutzmittel importieren, herstellen oder verkaufen. Zudem werden die Sachkenntnis- und Fachbewilligungspflicht beim Umgang mit gewissen chemischen Produkten und Betriebe mit Solarien kontrolliert.

Nach dem Vorsorgeprinzip sollen Mensch, Tier und  Umwelt vor den Auswirkungen gefährlicher Chemikalien geschützt werden. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht und Selbstkontrolle müssen Personen, die chemische Produkte herstellen, verkaufen, verwenden oder transportieren gemeinsam für den sicheren Umgang mit Chemikalien sorgen.

Umfassende Informationen zum Chemikalienrecht können auf der Webseite der Anmeldestelle Chemikalien gefunden werden. Zudem können auf der Webseite der chemsuisse Merkblätter mit detaillierten Informationen und Erklärungen zum Chemikalienrecht bezogen werden. Diese helfen bei der Umsetzung der Vorschriften im eignen Betrieb.

Ihre Anfrage erreicht uns unter chemikalien@laburk.ch oder per Telefon 041 825 41 68. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.