Testseite-Meldeformular-LM Gesetzliche Grundlage: Art. 20 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Abs. 1: Wer mit Lebensmitteln umgeht, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Abs. 3: Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten, sowie die Betriebsschliessung. Art der Meldung NeuerfassungMutationBetriebsschliessung gültig ab Betriebsadresse Firma Abteilung Strasse, Nr. Postfach PLZ, Ort E-Mail Telefon Nr. Internet UID-Nr. abweichende Korrespondenzadresse? – Bitte auswählen –janein Korrespondenzadresse verwenden für: OriginaleKopienRechnungen Firma Abteilung Strasse, Nr. Postfach PLZ, Ort E-Mail Die Korrespondenz erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Für die Lebensmittelsicherheit verantwortliche Person (siehe Art. 73 LGV) FrauHerr Name Vorname Strasse, Nr. Postfach PLZ, Ort Funktion Natel E-Mail Zweig- oder Lageradresse vorhanden?– Bitte auswählen –janein Adresse allfälliger Zweig- oder Lagerbetriebe Strasse PLZ, Ort Betriebskenngrössen EinzelbetriebFirmenhauptsitzFilialeOnlineabgabe internationalnationalregionallokal Betriebsart / Betriebstätigkeit Gewerbebetriebe – Bitte auswählen –MetzgereiFischhandelKäserei / MolkereiBäckerei / KonditoreiGetränkeherstellungDirektvermarktungandere Verpflegungsbetriebe – Bitte auswählen –RestaurantKantineCatering / PartyserviceSpital- / HeimbetriebKrippe / HortImbissstand / Marktfahrer / MarktstandVereinslokalandere Standort Wochentage Fahrzeugkennzeichen Handelsbetriebe – Bitte auswählen –GrosshandelVerbraucher- / SupermarktKlein- / DetailhandelDrogerieVersand- / OnlinehandelHandel mit GebrauchsgegenständenTattoo / Permanent-Make-upandere Industriebetriebe – Bitte auswählen –LebensmittelGetränkeGebrauchsgegenstände Badewasser – Bitte auswählen –Hallenbäder / FreibäderHotel- / WellnessbäderSchulbäderTherapiebäderandere Duschwasser – Bitte auswählen –Schulen / SportanlagenHotelsPflegebereichandere Trinkwasserversorgung – Bitte auswählen –mit <100 Kubikmeter/Tagmit 100 bis 1000 Kubikmeter/Tagmit >1000 Kubikmeter/Tag Zertifizierungen (z.B. ISO, Bio, BRC, IFS, GUB/GGA) Anmerkungen der unterzeichnenden Person Änderungen der Betriebsdaten müssen innerhalb von 14 Tagen der zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrollbehörde unaufgefordert gemeldet werden. Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben Ort, Datum Name, Vorname Hiermit bestätige ich, dass die ausgefüllten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind.