Veterinärkontrollen
Sichere und gesunde tierische Produkte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. Ausserdem ist auch die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung regelmässig zu überprüfen.
In Tierhaltungsbetrieben werden deshalb Grundkontrollen der Primärproduktion in Kombination mit der Tierschutz-Grundkontrolle durch amtliche Kontrollpersonen (Tierärzte und Fachassistenten) unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes durchgeführt.
Mit der Grundkontrolle wird festgestellt, ob die relevanten gesetzlichen Anforderungen in der Tierhaltung eingehalten werden. Dabei wird jeweils die gesamte Nutztierhaltung kontrolliert.
Die Grundkontrollen werden in der Regel kurzfristig angekündigt, wobei jedoch mindestens 20 Prozent der Grundkontrollen in Nutztierhaltungen unangemeldet, sprich ohne vorherigen Kontakt zum Betriebsleiter, durchzuführen sind. Andere Kontrollen wie Verdachtsabklärungen, Nachkontrollen zum Zweck der Feststellung der Mängelbehebung sowie Zwischenkontrollen erfolgen normalerweise ohne Anmeldung.
Das Kontrollintervall in Nutztierhaltungen mit über 3 Grossvieheinheiten oder mehr als 0.2 Standardarbeitskräften beträgt 4 Jahre, wobei Sömmerungsbetriebe alle 8 Jahre kontrolliert werden.
Die Kontrollresultate werden elektronisch in einem Kontrollbericht erfasst und wo nötig mittels weiterer Dokumentation (z. B. Fotos oder Videos) ergänzt. Der Kontrollbericht wird der Betriebsleiterin/dem Betriebsleiter nach Überprüfung und Entscheid über das weitere Vorgehen elektronisch oder per Post zugestellt.
Nutztierhaltungen
Fachliche Grundlage der Grundkontrolle in Nutztierhaltungen sind unter anderem die Technischen Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (inkl. Kontrollhandbuch) sowie die Tierschutzkontrollhandbücher (siehe auch «Dokumente Veterinärkontrolle»).
HYGIENE IN DER PRIMÄRPRODUKTION (PRP)
Als Primärprodukte gelten Pflanzen, Tiere und daraus gewonnene Erzeugnisse der Primärproduktion, die zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Rohmilch zur Käseherstellung) oder Futtermittel (z.B. Rohmilch zur Kälberaufzucht) bestimmt sind.
Ziel: Die Herstellung der tierischen Primärprodukte erfolgt so, dass die daraus gewonnenen Lebensmittel sicher und hygienisch sind.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Das Tränkewasser und das Futter sind sauber und unverdorben.
- Alle Einrichtungen, welche mit Futtermitteln und tierischen Primärprodukten in Kontakt kommen, sind einwandfrei.
- Futtermittel und tierische Primärprodukte werden von gefährlichen Stoffen und Abfällen getrennt gelagert.
- Die Art, Menge und Herkunft der zugekauften Futtermittel sind dokumentiert. Futtermittel und Zusatzstoffe werden bestimmungsgemäss eingesetzt.
- Die Personalhygiene im Betrieb ist genügend und angemessen.
- Die Art, Menge und Empfänger von tierischen Primärprodukten sind dokumentiert.
- Eier werden sachgerecht gelagert.
MILCHHYGIENE (MHY)
Die Kontrolle der Milchhygiene kommt nur bei Betrieben zur Anwendung, die Milch produzieren, welche in Verkehr gebracht wird.
Ziel: Die Milch wird auf hygienische Art und Weise gewonnen und Vorkehrungen gegen Rückstände sind getroffen.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Die Euterkontrollen werden monatlich durchgeführt, dokumentiert und die Ergebnisse mindestens 3 Jahre aufbewahrt. Diese Vorgabe bezieht sich nur auf Kühe.
- Die Voraussetzungen für die erforderliche Hygiene beim Melken sind getroffen. Dies beinhaltet auch das korrekte Vormelken.
- Für die korrekte Wartung der Melkanlage wird gesorgt.
- Sauberkeit der Reinigungs- und Milchlagerräume, Tank- und milchführende Anlagen; Trinkwasserqualität des für die Reinigung und das Nachspülen genutzte Wasser.
- Der Reinigungs- und Milchlagerraum sowie der Tank und die milchführenden Anlagen sind in korrektem Zustand.
- Die Milch wird vorschriftsgemäss filtriert, gekühlt, gelagert und transportiert.
- Das Ablieferungsverbot für Milch wird eingehalten. Unter anderem ist das Abliefern von Milch, die in den ersten acht Tagen nach Beginn der Laktation gewonnen wird, verboten.
TIERARZNEIMITTELEINSATZ (TAM)
Ziel: Der korrekte und fachgerechte Tierarzneimittel-Einsatz ist nachvollziehbar gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Es ist eine TAM-Vereinbarung mit dem Tierarzt/der Tierärztin vorhanden, der die TAM auf Vorrat respektive ohne Beurteilung des Gesundheitszustandes abgibt.
- Die im Rahmen der TAM-Vereinbarung vorgeschriebene Anzahl Betriebsbesuche wird durchgeführt und die Besuche sind korrekt dokumentiert.
- Die Vorratsmenge der Tierarzneimittel entspricht dem Tierbestand und der vorgegebenen Frist.
- Die Anforderungen bei der Abgabe von Antibiotika an den Tierhalter sind erfüllt.
- Das Behandlungsjournal wird korrekt geführt und 3 Jahre aufbewahrt.
- Zusatzetiketten auf Tierarzneimitteln sind mit den erforderlichen Angaben vorhanden und schriftliche Anwendungsanweisungen liegen, wenn nötig, vor.
- Die Inventarliste stimmt mit den auf dem Betrieb vorhandenen Tierarzneimitteln überein und die Inventarliste wird 3 Jahre aufbewahrt.
- Die Tierarzneimittel sind zugelassen, nicht abgelaufen und werden richtig gelagert.
- Wenn AMV / FüAM über betriebseigene technische Anlagen verabreicht werden, sind die Anforderungen erfüllt.
- Falls der Tierhalter die Schmerzausschaltung bei Enthornung und Frühkastration selber durchführt: Die Anforderungen bezüglich TAMV und TSchV sind erfüllt.
TIERGESUNDHEIT (TGS)
Ziel: Die Tierproduktion auf dem Betrieb erfolgt hygienisch und seuchenunbedenklich.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Gesundheitszustand und Pflege der Tiere sind in Ordnung.
- Aborte werden dem Tierarzt gemeldet. Der Tierhalter meldet jeden Abort von Tieren der Rindergattung, die 3 Monate oder mehr trächtig waren, sowie jedes Verwerfen von Tieren der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung dem Tierarzt.
- Die tierärztliche Betreuung der Tiere ist sichergestellt.
TIERVERKEHR (TVK)
Ziel: Die Rückverfolgbarkeit des Tierverkehrs ist gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Die Tierhaltung ist beim Kanton registriert und alle Tierarten sind gemeldet. Dies bezieht sich nicht nur auf Haltungen von Klauentieren, sondern unter anderem auch auf die Haltung von Pferden und von Geflügel.
- Die Tiere sind vorschriftsgemäss gekennzeichnet und identifizierbar.
- Der Tierbestand stimmt mit den Daten der TVD (bzw. mit dem Tierverzeichnis) überein.
- Die Begleitdokumente für den Tierverkehr sind vollständig und korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt.
- Geflügelhaltungen gemäss TSV Art. 18b müssen ihre Herden in der TVD melden.
TIERSCHUTZ (TSCH)
Die Tierschutz-Grundkontrolle in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Equiden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel wird kombiniert mit der Grundkontrolle der Primärproduktion durchgeführt.
Die Kontrolle beinhaltet die Überprüfung der für die einzelnen Tierarten in den Technischen Weisungen über den Tierschutz (Tierschutz-Kontrollhandbücher) beschriebenen gesetzlichen Mindestanforderungen.
Eingriffe unter Schmerzausschaltung
Basierend auf Artikel 32 der Tierschutzverordnung in Verbindung mit Artikel 8 der Tierarzneimittelverordnung besteht die Möglichkeit, dass Tierhaltende selbst Eingriffe unter Schmerzausschaltung (Enthornungen/Kastrationen) vornehmen. Hierbei sind folgende Anforderungen unabhängig davon, ob die Tierhalterin/der Tierhalter oder die Tierärztin/der Tierarzt die Schmerzausschaltung vornimmt, zu beachten:
- Eingriff immer unter Schmerzausschaltung!
- Kastration von männlichen Jungtieren: Nur in den ersten zwei Lebenswochen
- Enthornung: Nur in den ersten drei Lebenswochen
- Bei älteren Tieren ist der Eingriff durch eine Tierärztin/einen Tierarzt durchzuführen
- Nur an Tieren im eigenen Bestand
- Nur wenn eine provisorische Bestätigung/ein Attest vorliegt
Anforderungen und Voraussetzungen für den Erwerb des amtlichen Attests sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Die Anforderungen sowie das Vorgehen bezüglich Ausbildung und Attest gelten auch für Tierhaltende, welche die Schmerzausschaltung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchführen lassen und den eigentlichen Eingriff selbst durchführen.
Dokumente
↓ Skript Lämmer kastrieren
↓ Kursunterlagen Lämmer kastrieren
↓ Skript Kälber enthornen und kastrieren
↓ Kursunterlagen Kälber enthornen und kastrieren
> Schmerzhafte Eingriffe beim Schwein
> Meldung Schmerzausschaltung (Bestandestierarzt)
Bienen
Fachliche Grundlage der Grundkontrolle in Bienenhaltungen sind unter anderem die Technischen Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (inkl. Kontrollhandbuch).
Die Grundkontrolle in Bienenhaltungen umfasst folgende Bereiche:
- Hygiene in der Primärproduktion (PrP)
- Tierarzneimittel (TAM)
- Tiergesundheit (TGS)
- Tierverkehr (TVK)
HYGIENE IN DER PRIMÄRPRODUKTION (PRP)
Ziel: Die hygienische und einwandfreie Gewinnung von Bienenprodukten ist gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Die leeren Brut- und Honigwaben sind in lebensmitteltauglichem Zustand und werden sauber, geruchsneutral und frei von Schädlingen gelagert.
- Der Honig wird ordnungsgemäss gewonnen und verarbeitet.
- Der Honig wird ordnungsgemäss gelagert.
- Die Art, Menge und Empfänger von Honig ist dokumentiert.
TIERARZNEIMITTELEINSATZ (TAM)
Ziel: Der korrekte und fachgerechte Tierarzneimittel-Einsatz ist gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Im Bienenstand werden nur zugelassene Mittel angewendet.
- Tierarzneimittel werden korrekt aufbewahrt.
- Über angewendete Tierarzneimittel wird Buch geführt.
TIERGESUNDHEIT (TGS)
Ziel: Die nötigen Vorkehrungen, um die Bienen gesund zu erhalten, werden getroffen.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Die Bienenvölker sind gesund.
- Besetzte und unbesetzte Bienenstände sind so gewartet, dass von ihnen keine Seuchengefahr ausgeht.
- Die Varroamilbe wird wirksam bekämpft und der Befall überwacht.
- Die Bienenvölker werden regelmässig auf klinische Anzeichen von Faul- und Sauerbrut kontrolliert und bei Verdacht werden die nötigen Massnahmen getroffen.
TIERVERKEHR (TVK)
Ziel: Die Bienenhaltung ist ordnungsgemäss registriert und der Bienenverkehr nachvollziehbar.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Der Imker hat seine Bienenstände korrekt gemeldet und jeder Bienenstand ist von aussen gut sichtbar und ordnungsgemäss gekennzeichnet.
- Die Bestandeskontrolle wird vorschriftsmässig geführt.
Fische / Wassertiere
Fachliche Grundlage der Grundkontrolle in Haltungen mit Fischen / Wassertieren sind unter anderem die Technischen Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (inkl. Kontrollhandbuch).
Die Grundkontrolle in Betrieben mit Fischen / Wassertieren umfasst folgende Bereiche:
- Hygiene in der Primärproduktion (PrP)
- Tierarzneimittel (TAM)
- Tiergesundheit (TGS)
- Tierverkehr (TVK)
- Tierschutz (TSch)
- Biosicherheit (BS)
HYGIENE IN DER PRIMÄRPRODUKTION (PRP)
Ziel: Eine hygienisch einwandfreie Gewinnung von Lebensmitteln ist gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Futtermittel werden so gelagert und verabreicht, dass eine nachteilige Beeinflussung der Wassertiere ausgeschlossen ist.
- Die Herkunft der Futtermittel ist dokumentiert.
- Die Handhabung und die Lagerung der Wassertiere und Fischereierzeugnisse sind ordnungsgemäss.
TIERARZNEIMITTELEINSATZ (TAM)
Ziel: Der korrekte und fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln ist nachvollziehbar gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Es werden keine verbotenen Stoffe eingesetzt
- Das Behandlungsjournal wird korrekt geführt und die Aufzeichnungen werden 3 Jahre aufbewahrt.
- Zusatzetiketten sind mit den erforderlichen Angaben auf den TAM vorhanden und die schriftlichen Anwendungsanweisungen liegen vor.
- Es ist eine TAM-Vereinbarung mit dem Tierarzt vorhanden, der die TAM auf Vorrat / ohne Beurteilung des Gesundheitszustandes abgegeben hat.
- Die im Rahmen der TAM-Vereinbarung vorgeschriebene Mindestanzahl Betriebsbesuche wird durchgeführt und die Besuche sind korrekt dokumentiert.
- Die Vorratsmenge der TAM ist angemessen.
- Die Inventarliste stimmt mit den auf dem Betrieb vorhandenen TAM überein und wird 3 Jahre aufbewahrt.
- Die TAM sind zugelassen (exkl. Formula magistralis), nicht verfallen und werden richtig gelagert.
- Arzneimittelvormischungen (AMV) oder Fütterungsarzneimittel (FüAM) werden gesetzeskonform verwendet.
TIERGESUNDHEIT (TGS)
Ziel: Die Wassertiere sind gesund, falls erforderlich findet eine Gesundheitsüberwachung statt und im Seuchenverdachtsfall werden die erforderlichen Massnahmen getroffen.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Die Wassertiere verhalten sich normal und ihr allgemeiner Gesundheitszustand ist in Ordnung.
- Die Meldepflicht bei Seuchenverdacht wird wahrgenommen.
- Es werden im Bedarfsfall geeignete Massnahmen zur Senkung des Parasiten-, Bakterien- und Pilzdruckes ergriffen.
- Risikobasiert findet eine Gesundheitsüberwachung statt und die Dokumentation wird 3 Jahre aufbewahrt.
TIERVERKEHR (TVK)
Ziel: Die Rückverfolgbarkeit der Wassertiere ist gewährleistet.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Der Aquakulturbetrieb ist korrekt registriert.
- Die Bestandeskontrolle wird vorschriftsgemäss geführt und die Aufzeichnungen werden 3 Jahre aufbewahrt.
- Die Begleitdokumente für den Tierverkehr sind korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt.
TIERSCHUTZ (TSCH)
Ziel: Die Fische und Panzerkrebse werden korrekt gehalten und es wird schonend mit ihnen umgegangen.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Die Besatzdichte entspricht den gesetzlichen Anforderungen und die angebotene Futtermenge und -qualität ist angemessen.
- Die Wasserqualität ist in Ordnung und wird regelmässig überprüft.
- Die Fische und Panzerkrebse sind soweit als nötig vor Witterungseinflüssen und vor Störungen durch Personen geschützt.
- Der/Die TierhalterIn sowie die MitarbeiterInnen der Aquakulturanlage sind ordnungsgemäss ausgebildet.
- Der Umgang mit den Fischen und Panzerkrebsen ist angemessen.
- Die gesetzlichen Anforderungen beim Betäuben und Töten der Fische und Panzerkrebse werden umgesetzt.
- Für die gewerbsmässige Wassertierhaltung liegt eine Bewilligung vor.
- Der Betrieb des Angelgewässers erfolgt gesetzeskonform.
BIOSICHERHEIT (BS)
Ziel: Die nötigen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen werden getroffen.
Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen unter anderem folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Beim Betrieb eines Angelteiches werden die nötigen Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Krankheitserregern getroffen.
- Im Produktionsbereich des Aquakulturbetriebs werden die nötigen Massnahmen gegen die Einschleppung/Ausbreitung von Krankheitserregern durch Personen getroffen.
- Es werden die nötigen Massnahmen gegen die Einschleppung/Ausbreitung von Krankheitserregern durch Fahrzeuge getroffen.
- Die Sauberkeit der Anlage ist in Ordnung.
- Es werden die nötigen Massnahmen gegen die Verbreitung von Erregern innerhalb der Anlage getroffen.
- Die Anlage ist sowohl gegen das Eindringen wie auch gegen das Entweichen von Wassertieren geschützt.
- Die Anlage ist gegen das Eindringen räuberischer Säugetiere gesichert.
- Die Becken/Haltungseinrichtungen sind gegen das Eindringen räuberischer Vögel gesichert.
- Es gibt die Möglichkeit kranke Tiere und Neuzugänge abzusondern.
- Tierische Nebenprodukte (TNP) werden ordnungsgemäss gelagert und entsorgt.
Dokumente Veterinärkontrolle
Grundkontrolle
↓ Kontrollunterlagen und -handbücher BLV
↓ monatliche Kontrolle der Eutergesundheit
Fische
↓ Kontrollberichtsvorlage Fische
↓ Dokument über vermehrte Sterblichkeiten
Bienen
↓ Schreiben an Tierhalter (Kontrollankündigung) Bienen
↓ Bestandeskontrolle / Behandlungsjournal für Imker
Weiterführende Informationen und Dokumente finden Sie hier im Bereich Tierseuchen (Thema "Bienen").