Veterinärkontrollen

Sichere und gesunde tierische Produkte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. Ausserdem ist auch die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung regelmässig zu überprüfen.

In Tierhaltungsbetrieben werden deshalb Grundkontrollen der Primärproduktion in Kombination mit der Tierschutz-Grundkontrolle durch amtliche Kontrollpersonen (Tierärzte und Fachassistenten) unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes durchgeführt.

Mit der Grundkontrolle wird festgestellt, ob die relevanten gesetzlichen Anforderungen in der Tierhaltung eingehalten werden. Dabei wird jeweils die gesamte Nutztierhaltung kontrolliert.

Die Grundkontrollen werden in der Regel kurzfristig angekündigt, wobei jedoch mindestens 20 Prozent der Grundkontrollen in Nutztierhaltungen unangemeldet, sprich ohne vorherigen Kontakt zum Betriebsleiter, durchzuführen sind. Andere Kontrollen wie Verdachtsabklärungen, Nachkontrollen zum Zweck der Feststellung der Mängelbehebung sowie Zwischenkontrollen erfolgen normalerweise ohne Anmeldung.

Das Kontrollintervall in Nutztierhaltungen mit über 3 Grossvieheinheiten oder mehr als 0.2 Standardarbeitskräften beträgt 4 Jahre, wobei Sömmerungsbetriebe alle 8 Jahre kontrolliert werden.

Die Kontrollresultate werden elektronisch in einem Kontrollbericht erfasst und wo nötig mittels weiterer Dokumentation (z. B. Fotos oder Videos) ergänzt. Der Kontrollbericht wird der Betriebsleiterin/dem Betriebsleiter nach Überprüfung und Entscheid über das weitere Vorgehen elektronisch oder per Post zugestellt.