Tierarzneimittel

Gesundheit ist essentiell für das Wohlbefinden und ein optimales Leistungsvermögen von Tieren. Gesunde Tiere im Nutztierbereich erlauben zudem die Produktion von sicheren Lebensmitteln. Somit ist die Erhaltung der Gesundheit, bzw. die allenfalls notwendige Behandlung von Erkrankungen, nebst Aspekten des Tierschutzes, eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hoch stehende Lebensmittelproduktion. Tierarzneimittel sind eines der Werkzeuge, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren zu erreichen. Es ist eine wichtige Aufgaben des Veterinärdienstes, dazu beizutragen, dass Tierarzneimittel sicher und auf legale Weise benutzt werden. Dies soll durch Beratung und Kontrolle der involvierten Berufsgruppen erreicht werden.

Für alle Beteiligten ist auch die fachgerechte Entsorgung der Tierarzneimittel wichtig. Details können diesem Merkblatt und der Grafik entnommen werden:

↓ Merkblatt Entsorgung von TAM

↓ Grafik Entsorgung von TAM

Mit dem in Kraft treten der neuen Tierarzneimittelverordnung mussten die betroffenen Akteure einige Anpassungen umsetzen. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie unter folgenden Links:

↓ Die nationale Strategie zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen

↓ Neue TAM-Verordnung

↓ Umsetzung revidierte TAMV

> Zugelassene Präparate, die nicht auf Vorrat abgegeben werden dürfen

↓ Informationen zur Umsetzung der neuen TAMV (GZST)

Umgang mit Tierarzneimitteln

Der Gesetzgeber hat der Tierärztin oder dem Tierarzt eine zentrale Rolle bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von TAM zugeordnet. Im Gegenzug hat die Tierärztin oder der Tierarzt bestimmte Regeln und Verpflichtungen zu erfüllen, um einen fachgerechten Einsatz von TAM zu gewährleisten und um die Konsumenten vor unerwünschten Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu schützen.

Nebst der Tierärzteschaft sind bei der Abgabe und Verwendung von TAM noch weitere Berufsgruppen involviert, einerseits die Tierhalter und andererseits das Personal der Zoo- und Imkereifachgeschäfte.

Zu den Pflichten von verschreibenden oder abgebenden Personen gehört auch die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilance).

Weitere Informationen zum Umgang mit Tierarzneimitteln siehe unten

Schmerzhafte Eingriffe

Seit 2004 sind bestimmte schmerzhafte Eingriffe bei Tieren nur noch erlaubt, wenn vorgängig eine Schmerzausschaltung vorgenommen wird.

Fachtechnisch verantwortlicher Tierarzt (FTVT)

Bei der Herstellung und der anschliessenden Verabreichung von Fütterungsarzneimitteln ist in der Regel immer eine hohe Anzahl Tier betroffen. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass die eingesetzten TAM korrekt verschrieben (Rezeptierung), im Herstellprozess richtig beigemischt und über geeignete technische Anlagen verabreicht werden. Dem Tierhalter muss in diesem Bereich zwingend ein Fachtechnisch verantwortlicher Tierarzt (FTVT) zur Seite stehen.

Futtermittel

Bestimmte Wirkstoffe können sowohl Arzneimittel wie auch Futtermittel oder nur Futtermittel sein, bestimmte Wirkstoffe wiederum gelten als Zusatzstoffe. Es ist wichtig, dies auseinander zu halten, weil je nachdem andere gesetzliche Grundlagen zum Tragen kommen.

Weitere Informationen zu Futtermitteln siehe unten

Links bezüglich Tierarzneimittel

Auf diesen externen Seiten finden Sie weiterführende Informationen und Dokumente zum Thema:

www.admin.ch
www.blv.admin.ch
www.agroscope.ch
www.gstsvs.ch
www.swissmedic.ch
www.vetvigilance.ch
www.vetpharm.uzh.ch