| INFORMATIONEN aktualisiert 25.3.2006 tl |
Vogelgrippe |
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ausführliche Informationen |
Bvet Hotline Fragen zur Vogelgrippe
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BAG - Hotline
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| Verendete Vögel Urkantone |
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| Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die in erster Linie das Geflügel und andere Vögel befällt. Da in der Schweiz Wildvögel befallen sind, hat sich für die Schweiz die Situation verschärft. Deshalb hat der Bundesrat erneut ein Freilandhaltungsverbot beschlossen und will das Überwachungssystem verstärken. Im übrigen wissenswert…. |
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- Haltung ausschliesslich in |
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Bei Fragen: Bvet Hotline 031 322 22 99 Mo - Fr 9 - 19 Uhr, Informationsblatt bauliche Umsetzung |
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- Zeitrahmen |
ab Montag 20. Februar 2006 bis auf weiteres. | ||||||||||||||||||
- betroffene Vögel |
Geflügel |
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| - Ausnahmen | Der Kantonstierarzt kann in begründeteten Fällen Ausnahmen bewilligen. Ausnahmebewilligungen müssen schriftlich beantragt werden (Bewilligungsgesuch |
Ausnahmen werden streng tieräztlich überwacht und sind kostenpflichtig.
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| 2. Registrierungspflicht für Geflügelhalter ( Meldepflicht ): gilt nur für noch nicht bekannte Betriebe und Mutationen | |||||||||||||||||||
| - wer: | Wer Geflügel hält ist verpflichtet seine Tiere zu melden:
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Ausgenommen sind alle Geflügelhalter, die ihren
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| - wo: | Der Geflügelhalter meldet
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| - wann: | Meldung zwischen 20. Februar bis 27. Februar 2006 |
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| 3. Wildvögel | Wie soll mann vorgehen? | ||||||||||||||||||
| a) Tot aufgefundene Wildvögel
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Anschliessend entscheidet das Veterinäramt über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls werden Proben/tote Tiere ans Nationale Referenzzentrum (Prof. Dr. R Hoop) eingesandt. |
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| b) Mein Haustier bringt einen toten Vogel | Den toten Vogel nicht mit blossen Händen berühren, sondern mit Handschuhen entfernen, anschliessend Hände desinfizieren, waschen. | ||||||||||||||||||
| c) Katzen und Vogelgrippe | Das Ansteckungsrisiko am Vogelgrippe-Virus H5N1 von Katzen kann laut dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) als gering bezeichnet werden. Katzen interessieren sich eigentlich nicht für tote Vögel. Das BVET empfiehlt jedoch zu verhindern, dass Katzen Vögel jagen und fressen. Dies kann etwa durch Umbinden eines Glöckleins geschehen. | ||||||||||||||||||
| d) Umgang mit lebenden Wildvögeln | Kontakt möglichst vermeiden Enten, Schwäne und andere Wasservögel sollte man aus ökologischen Gründen sowieso nicht füttern. Auch bei anderen Vogelarten ist eine massvolle Fütterung nur bei geschlossener Schneedecke oder bei Frost angebracht. |
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| 4. Verbot für Geflügelmärkte und -ausstellungen | |||||||||||||||||||
| 5. Direktzahlungen, "Auslaufhaltung" "BIO" | keine Kürzungen oder Verweigerungen, beziehungsweise keine Beanstandung | ||||||||||||||||||
| 6. Euthanasie | Bleiben keine andere Massnahmen, als Tiere zu euthanasieren, dann organisiert das Veterinäramt diese Tötung. Voranmeldung: 041 825 41 51 |
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